Nach der geltenden SozpädVO  gilt folgende Bewerber*innen-Rangfolge für die Aufnahme einzuhalten:

Bewerberkreis A:
Bewerber*innen mit Allgemeiner Fachhochschulreife erworben an einer Fachschule für Sozialwesen

Bewerberkreis B:
Bewerber*innen mit Allgemeiner Fachhochschulreife erworben an einer anderen Fachoberschule
Bewerber*innen mit Allgemeiner Hochschulreife (Abitur)
Diese Bewerber*innen müssen außerdem den Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderlichen Tätigkeit erbringen.

Bewerberkreis C:
Realschulabschluss / Mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung
und
erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Bereich
oder
Abschluss einer dreijährigen anderen Berufsausbildung
oder
eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 3 Jahren oder eine
nicht einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 4 Jahren.

Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sind gebeten Deutschkenntnisse nachzuweisen, die dem Zertifikat (Level) „B2“ entsprechen.
Auch diese Bewerber*innen erbringen bitte den Nachweis einer für die Fachschulausbildung förderlichen Tätigkeit.

Wir empfehlen dringend ein Praktikum von mindestens acht Wochen in einer waldorfpädagogischen Einrichtung zu absolvieren. Ein*e Bewerber*in sollte bereits einen ersten praktischen Einblick in das waldorfpädagogische Konzept gewonnen haben.

Auf der Webseite www.waldorfkindergarten.net finden sie die Kontaktdaten zu allen Waldorfkindergärten in Berlin und Brandenburg sowie viele interessante Informationen zur Waldorfpädagogik im Allgemeinen.

Zur Vorbereitung auf das Fachschulstudium wäre es gut, sich schon einmal mit Schriften der Waldorf-, Kinder- und Jugendpädagogik vertraut zu machen, so wie sich im feinmotorischen Bereich durch das Erlernen des Strickens, Häkelns zu üben und sich mit den musikalischen Grundkenntnissen zu befassen, d, h. Freude am Singen mitbringen.